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Wartung

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Wartungsmodelle: Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Mit der Voll-Unterhaltung langfristig sparen
Obligatorische Wartungen

Aus Sicherheitsgründen sind Betreiber von Aufzugsanlagen gesetzlich gehalten, ihre überwachungspflichtigen Anlagen regelmäßig warten zu lassen. Als Ergänzung zu den regelmäßigen wiederkehrenden haupt- und nebenamtlichen Prüfungen und zur Unterstützung der Betreiber bei Unwägbarkeiten bietet die LiftAlliance zahlreiche Dienstleistungen rund um Aufzüge an.

Eine regelmäßige Unterhaltung von Aufzügen kann auch aus wirtschaftlichen Gründen Sinn machen. Die Wahrscheinlichkeit von kostspieligen Störungen und Reparaturen wird spürbar verringert und der Wert einer Immobilie bleibt erhalten. Eventuelle Mängel an der Aufzugsanlage werden rechtzeitig erkannt und können durch kleinere Reparaturen behoben werden, bevor möglicherweise komplette Komponenten oder gar Baugruppen ausgetauscht werden müssen. Weil die Monteure der LiftAlliance auch in der Wartung von Fremdfabrikaten geschult sind, kann die LiftAlliance auch mit der Wartung von Aufzugsanlagen anderer Hersteller betraut werden.

Die beliebtesten Wartungsmodelle für Aufzugsanlagen sind die Unterhaltung und die Voll-Unterhaltung.

Unterhaltung – das komfortable Basisprodukt

Die Unterhaltung von Aufzugsanlagen ist das Basisprodukt und erfüllt die gesetzliche Vorgabe einer regelmäßigen Überwachung der überwachungspflichtigen Anlage durch eine fachkundige Person. Der Vertragsumfang eines Unterhaltungsvertrags umfasst zunächst An- und Abfahrtskosten des Aufzugsmonteurs, die komplette Arbeitszeit während der Ausführung der Arbeiten inklusive sämtlicher Zuschläge und Auslösungen sowie die Vorhaltung zur einfachen Unterhaltung notwendiger Reinigungs- und Schmiermaterialien. Die LiftAlliance bietet Kunden für im Rahmen eines Unterhaltungsvertrags gewartete Aufzugsanlagen eine bundesweit rund um die Uhr erreichbare Hotline, um eine maximale Verfügbarkeit der Aufzugsanlage zu gewährleisten. Es ist hierbei zu beachten, dass Einsätze kostenpflichtig sein können und außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeiten eventuelle weitere Zusatzkosten auftreten. Je nach Eigenschaften und Nutzungshäufigkeit der Aufzugsanlage sind innerhalb eines Jahres zwischen zwei und zwölf Wartungen je Aufzugsanlage empfehlenswert.

Voll-Unterhaltung – für langfristige Planungssicherheit

Die Voll-Unterhaltung von Aufzugsanlagen bietet Betreibern ein umfangreicheres Leistungsangebot als die zuvor beschriebene einfache Unterhaltung. Neben der reinen Wartungstätigkeit beinhaltet die Voll-Unterhaltung bei einem standardmäßigen Leistungsumfang ebenfalls die Monteur- und Gewichtsgestellung für die im jährlichen Wechsel stattfindenden haupt- und nebenamtlichen Prüfungen. Störungen, Personenbefreiungen und Reparaturen, die nicht durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht worden sind, können ebenfalls nach Vereinbarung durch einen Voll-Unterhaltungsvertrag ohne weitere Zuschläge und Auslösungen gedeckt werden. Generell besitzen Betreiber bei Abschluss eines Voll-Unterhaltungsvertrags langfristige Planungssicherheit bei ihren Betriebsausgaben und können so auf Dauer sparen.

Erweiterte Gewährleistung

Bei Abschluss eines Voll-Unterhaltungsvertrags erweitert die LiftAlliance gegenüber dem Betreiber sogar die Gewährleistungsfrist auf bis zu zehn Jahre nach Inbetriebnahme der Aufzugsanlage.